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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

der VINOY AG, Friedrichstraße 90, 10117 Berlin

1Geltungsbereich

1.1Alle Reparaturarbeiten, Montageleistungen und Lieferungen (nachstehend Leistungen genannt) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Kunde durch Auftragserteilung oder Leistungsentgegennahme anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn die VINOY AG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern gleichermaßen, es sei denn, in den nachfolgenden Bestimmungen ist eine ausdrückliche Einzelregelung nur für Unternehmer oder Verbraucher beschrieben.

2Angebote, Kostenvoranschläge und Rechnungen

2.1Sofern mit dem Kunden vereinbart, sind Kostenvoranschläge und Angebote kostenpflichtig.

2.2Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.

2.3Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der VINOY AG oder die Leistungserbringung durch die VINOY AG zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach den jeweils gültigen AGB.

2.4Grundlage eines Vertrags ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste der VINOY AG zuzüglich der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.5Wenn nicht anders auf einer Rechnung vermerkt, ist diese sofort ohne Abzug in Bar zur Zahlung fällig. Für Kunden mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung in der Teil- oder Vollkaskoversicherung gilt dies ebenso.

3Fristen für Leistungen

3.1Fristen für Leistungen und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von der VINOY AG schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde der VINOY AG alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

3.2Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der VINOY AG liegende und von der VINOY AG nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die VINOY AG für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.3Sofern die VINOY AG für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst produziert und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist die VINOY AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit die VINOY AG von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn die VINOY AG die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die VINOY AG den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von der VINOY AG fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

4Abnahme von Leistungen

4.1Der Kunde ist zur Abnahme aller Leistungen verpflichtet, sobald die VINOY AG ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Nimmt der Kunde die Leistung binnen einer von der VINOY AG gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, steht es der Abnahme gleich.

4.2Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug sind ausgeschlossen, sobald der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurücknimmt. Ausgenommen sind von der VINOY AG ausgetauschte oder reparierte Bauteile. Für diese gelten die folgend beschriebenen Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

5Gewährleistung, Produktbeschaffenheit

5.1Die VINOY AG gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Diese bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.

5.2Produktbeschreibende Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem Informationsmaterial sind nicht als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

5.3Der VINOY AG steht bei jeder Mängelrüge das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür räumt der Kunde der VINOY AG die notwendige Zeit und Gelegenheit ein.

5.4Die VINOY AG beseitigt Mängel nach eigener Wahl für den Kunden kostenlos oder erbringt ersatzweise Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache.

5.5Der Kunde räumt der VINOY AG die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit ein. Wenn die VINOY AG mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an die VINOY AG den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der VINOY AG den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

5.6Treten Mängel aus vom Kunden zu vertretenden Gründen z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer, Hagel) ein, entfallen die Rechte des Kunden zur Nacherfüllung durch die VINOY AG.

5.7Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat die VINOY AG sie nach § 439 Abs. 3 bzw. § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn durch die VINOY AG kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei der VINOY AG durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben hiervon unberührt.

5.8Für Reparaturen an der Fahrzeugverglasung (Steinschlagreparatur) gewährleistet die VINOY AG eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparatur. Die VINOY AG weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Steinschlagreparatur die Möglichkeit besteht, dass die Schadstelle sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Steinschlagreparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen die VINOY AG mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. Die VINOY AG erstattet in diesem Fall eventuell vorab gezahlte Kosten der Steinschlagreparatur an den Kostenträger.

5.9Die Abnahme der Steinschlagreparatur ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5.10Die Verjährungsfrist für Rechte eines Kunden, der Verbraucher ist, wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen. Die Verjährungsfrist für Rechte eines Kunden, der Unternehmer ist, wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

6Haftung und Schadensersatz

6.1Die gesetzliche Haftung der VINOY AG für Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:

6.1.1Für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet die VINOY AG der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

6.1.2Die VINOY AG haftet nicht für eine leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz oder in direkter Nähe einer Servicestation der VINOY AG ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch die VINOY AG entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl oder Vandalismus).

6.1.3Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6.2Bearbeitet die VINOY AG einen Montageauftrag für Fahrzeugverglasung nach einem Einbruch, übernimmt sie keine Haftung für Schäden, die zusätzlich zur Verglasung am Fahrzeug des Kunden vorhanden sein können (z.B. Lackschäden, Beschädigung am Fensterheber, an der Türinnenverkleidung o.ä).

6.3Die VINOY AG haftet auch nicht für Fahrzuginhalt. Haftungsansprüche des Kunden aus eventueller Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist der VINOY AG und Verletzung von Leben – ausgeschlossen.

7Garantiebedingungen

7.1Zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln gewährt die VINOY AG ihren Kunden folgende Garantie. Dem Kunden steht frei, ob er die ihm zustehenden gesetzlichen Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.

7.2Die VINOY AG garantiert dem Kunden vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern für Steinschlagreparaturen eine Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung von 10 Jahren. Ein Mangel der altbarkeit liegt vor, wenn die Steinschlagreparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt. Im Rahmen der Garantie darf der Kunde verlangen, dass, sofern er die VINOY AG mit dem Austausch der Glasscheibe beauftragt, der für die Steinschlagreparatur gezahlte Betrag vom Rechnungsbetrag für den Scheibentausch gegenüber dem Kostenträger der Reparatur abgezogen wird.

7.3Die VINOY AG garantiert dem Kunden vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern für Scheibentauschaufträge die Dichtigkeit der Montage von 10 Jahren. Ein Mangel der Dichtigkeit liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch den Rand der getauschten Verglasung in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Im Rahmen der Garantie darf der Kunde verlangen, dass, sofern er die VINOY AG mit der Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel beauftragt, die VINOY AG die Kosten der Nachbesserung bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für den Scheibentausch in Rechnung gestellten Betrags (Höchstgrenze) trägt. Darüber hinausgehende Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde. Im Rahmen dieser Garantie kann keine Entschädigung für Zeitaufwand, Nutzungsausfall, Fahrtkosten, Verdienstausfall oder ähnliches verlangt werden.

7.4Die Garantie läuft ab Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden und erlischt, sobald sich die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs ändern (z.B. durch Veräußerung). Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie an Dritte ist ausgeschlossen.

7.5Sofern der Kunde die Verglasung selber instandsetzt (durch Steinschlagreparatur oder Scheibentausch) oder durch Dritte instandsetzen lässt, erlischt diese Garantie.

7.6Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Vandalismus, Unfall, Hagel oder Feuer entstehen und von der VINOY AG nicht zu vertreten sind.

7.7Alle Rechte aus dieser Garantie sind gegenüber der VINOY AG unverzüglich ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung schriftlich geltend zu machen.

8Lieferungen an Unternehmer

8.1Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für Kunden, die Unternehmer sind.

8.2Liefert die VINOY AG mangelhaftes Fahrzeugglas oder mangelhafte KFZPflegeprodukte, so hat der Unternehmer einen Anspruch auf eine kostenlose Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch die VINOY AG.

8.3Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der VINOY AG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum der VINOY AG. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der VINOY AG zustehenden Saldoforderung.

8.4Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte (nachstehend Vorbehaltsprodukte genannt), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum der VINOY AG gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an die VINOY AG ab; die VINOY AG nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen der VINOY AG und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die VINOY AG abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die VINOY AG im eigenen Namen einzuziehen. Die VINOY AG kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der VINOY AG in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist die VINOY AG berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

8.5Zu hiernach abgetretenen Vorbehaltsprodukten und Ansprüchen wird der Kunde der VINOY AG jederzeit alle gewünschten Informationen zur Verfügung stellen. Ansprüche oder Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen der VINOY AG anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der VINOY AG hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.

8.6Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen der VINOY AG um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

8.7Die VINOY AG kann unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der VINOY AG in Verzug kommt und die VINOY AG vom Vertrag zurücktritt. In diesem Falle wird der Kunde die VINOY AG oder den Beauftragten der VINOY AG sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

9Datenschutz

9.1Die VINOY AG nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Auftragsabwicklung. Ferner werden Kundendaten (Name, Anschrift, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketingzwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber der VINOY AG Friedrichstraße 90, 10117 Berlin, zu widersprechen.

10Allgemeine Bestimmungen

10.1Änderungen und Ergänzungen dieser Leistungsbedingungen und jedes Vertrags zwischen den Parteien sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz der VINOY AG vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrecht (CISG).

10.3Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Vielmehr verpflichten sich die Parteien für diesen Fall, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung zu treffen.


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